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Allergene und Zusatzstoffe

Was sich hinter den kleinen Zahlen im Speiseplan verbirgt...

Viele Menschen leiden an Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten, die es ihnen manchmal schwer machen, außer Haus zu essen. Seit Dezember 2014 besteht laut Lebensmittelverordnung (LMIV) eine Kennzeichnungspflicht für Hauptallergene

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Selbstverständlich bieten wir Ihnen in unserer Homberg Jause eine transparente Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen, damit Sie bei Allergien und Unverträglichkeiten gut einschätzen können, was geeignet für Sie ist und was nicht. 

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Hier findest du die Liste der Allergenen und Zusatzstoffen unserer aktuellen Speisekarte.

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Thunfischsalat 1,3,10

Frittatensuppe 2,3,9

Kaspressknödelsuppe 2,3,1,9

Bunter Salatteller mit Backhendl-Streifen 

Schnitzel 'Wiener Art' 1,2,3

Schnitzel 'Jäger Art' 1,2,3

Hausgemachte Gnocchi* 1,2,3

Käsespätzle* 1,2,3,9

Original südtiroler Hirtenmakkaroni* 1,2,3,9

Die echte Homberger 1

Penne Bolognese* 1,2,3,9 

Penne Pomodoro* 1,2

Beilagensalat 3

Schokoladensoufflé 1,2,3,8,13
Apfelstrudel 1
Kaiserschmarrn1,3

Allergenkennzeichnung ist Pflicht

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Auf der Verpackung von Lebensmitteln muss die Verwendung bestimmter Zutaten wie Erdnüssen oder Sellerie, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, stets angegeben werden.

Die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten müssen stets angegeben sein.

Die Verwendung der betreffenden Zutaten muss sich entweder aus dem Zutatenverzeichnis oder der Bezeichnung des Lebensmittels ergeben. Es handelt sich um folgende Stoffe sowie hergestellte Erzeugnisse, die in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)(Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) aufgelistet sind:

  1. Glutenhaltiges Getreide, namentlich zu nennen: Weizen (wie Dinkel und Khorasan Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon

  2. Krebstiere

  3. Eier

  4. Fische

  5. Erdnüsse

  6. Sojabohnen

  7. Milch (einschließlich Laktose)

  8. Schalenfrüchte, namentlich zu nennen: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashew, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia oder Queenslandnüsse

  9. Sellerie

  10. Senf

  11. Sesamsamen

  12. Schwefeldioxid und Sulphite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter)

  13. Lupinen

  14. Weichtiere

Allergenkennzeichnung ist Pflicht

Kontakt

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wenden.

02981 1535

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